Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

NOBULLSHIT CONSEIL möchte seine Website recapro.ai für möglichst viele Menschen nutzbar machen. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab: Recapro.ai ist eine B2B-Dienstleistung eines Kleinstunternehmens mit weniger als zehn Beschäftigten und fällt damit weder unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (§ 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 BFSG) noch unter das französische Gesetz Nr. 2005-102, dessen Schwellenwert bei 250 Millionen Euro Jahresumsatz liegt.

Selbsteinschätzung

Wir orientieren uns nach bestem Bemühen an der Norm EN 301 549 und an den WCAG 2.1 der Stufe AA sowie am französischen RGAA 4.1, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein. Automatisch prüfbare Kriterien werden bei jeder Änderung der Website geprüft, ohne geduldete Verstöße. Kriterien, die eine menschliche Prüfung erfordern, durchlaufen eine regelmäßige Revision.

Eingesetzte Technologien

  • HTML5
  • CSS3 (Tailwind CSS)
  • JavaScript (ES2020+)
  • EJS (Templates)

Merkmale der Barrierefreiheit

  • Sprunglink zum Hauptinhalt
  • Semantische HTML5-Struktur (header, main, footer, nav)
  • vollständige Tastaturbedienung
  • ARIA-Attribute auf interaktiven Elementen
  • Alternativtexte für informative Bilder
  • Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA
  • sichtbarer Fokus auf allen interaktiven Elementen
  • responsives Design (Mobil, Tablet, Desktop)

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Bei einzelnen dekorativen Bildern kann das leere alt-Attribut fehlen
  • Eingebettete Videos (YouTube) hängen von der Barrierefreiheit der Drittplattform ab

Menschliche Prüfung

Die 91 automatischen Regeln decken nur einen Teil des RGAA ab. Die folgenden Kriterien erfordern ein menschliches Auge und wurden von Hand geprüft. Letzte Prüfung: 16. August 2026.

  • Tabulatorreihenfolge: Tastaturdurchlauf durch Navigation, mobiles Menü, Tarifauswahl und Vergleichstabellen, ohne Tastaturfalle
  • Linktexte, die auch außerhalb ihres Kontexts verständlich bleiben, besonders die von Karte zu Karte wiederholten „Mehr erfahren“
  • Angemessenheit der Textalternativen: dekorative Bilder leer, informative beschreiben ihren Inhalt
  • Animierte Inhalte: Scrollen und Übergänge stoppen unter prefers-reduced-motion
  • Stimmigkeit der Überschriftenstruktur, von der einzigen h1 bis zu den Unterabschnitten, über die vier Seitenvorlagen

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie einen Inhalt oder eine Funktion nicht nutzen können, schreiben Sie uns. Wir weisen Ihnen eine barrierefreie Alternative zu oder stellen Ihnen den Inhalt in einer anderen Form bereit.

E-Mail : [email protected]

Rechtlicher Rahmen

Da uns keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht trifft, gibt es für diese Website auch keine behördliche Beschwerdestelle, an die Sie sich wenden könnten. Richten Sie Ihre Rückmeldung deshalb bitte direkt an uns. Die folgenden Verweise nennen die Regelwerke, an denen wir uns orientieren, und dienen allein Ihrer Information.

Diese Erklärung wurde am 16. August 2026 erstellt.